Hinweise für Notare

Seit Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zum 1.1.2022 und dessen technische Aktivierung zum 1.7.2022 können sich natürliche und juristische Personen ein eigenes eBO-Postfach erstellen.

Jeder eBO-Teilnehmer muss dabei authentifiziert werden um eine rechtssichere Zustellung gewährleisten zu können.

Für juristische Personen sieht der Gesetzgeber die Authentifizierung einer vertretungsberechtigen Person (z.B. des Geschäftsführers) durch einen Notar oder eine Notarin vor. Hierzu hat die Justiz zusammen mit der Bundesnotarkammer die technischen Voraussetzungen geschaffen.

Diesbezüglich hat die Bundesnotarkammer alle Notare mittels Rundschreiben Nr. 3 / 2022 vom 13.06.2022 über die notwendigen Schritte zur Identifizierung informiert. Das Rundschreiben samt bebilderter Anleitung steht im internen Bereich der Webseite der Bundesnotarkammer zur Verfügung.

Die eigentliche Freischaltung der ihnen zur Authentifizierung vorgelegten eBO-Postfächer erfolgt über die Webseiten der Justiz: https://safe.safe-justiz.de/safe-ng-notary/#/login

Die Bundesnotarkammer steht Kolleginnen und Kollegen die trotz Durchsicht des Rundscheibens Schwierigkeiten mit dem Prozess der Identifizierung  haben per E-Mail an bnotk@bnotk.de gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Postfächer durch die Justiz und nicht durch die Bundesnotarkammer betrieben werden. Insbesondere bei Störungen und technischen Problemen mit den Anmeldeseiten auf safe-justiz.de ist dann das Projektbüro der BLK-AG IT-Standards zuständig. Ansprechpartner finden Sie hier auf den EGVP-Kontaktseiten der Justiz.